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Unfallratgeber

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Damit der Ablauf erleichtert wird, haben wir notwendige Dokumente zum Herunterladen und Ausfüllen vorbereitet.


Schritt 1: Sofort nach einem Unfall

Ruhe bewahren, Warnweste anlegen, Unfallort sichern. Verletzte? Rettungskräfte alarmieren, Polizei rufen. Am Ort bleiben (Unfallflucht vermeiden), Fotos machen um Beweise zu sichern.

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Schritt 2: Versicherung informieren

Melden Sie den Schaden der Versicherung. Es macht auch Sinn bei Nichtverschulden die gegnerische Versicherung zu informieren. Oft melden sich die Schädiger nicht innerhalb der Fristen.

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Schritt 3: Schadenmeldung bei Unschuld

Schadenmeldung bei Versicherung des Unfallgegners. Ansprüche geltend machen (Reparaturkosten, Abschleppen, Sachverständiger, Anwalt, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Wertminderung).

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Schritt 4: Schuldig als Unfallverursacher

Ihre Haftpflichtversicherung tritt in Kraft. Sie trägt die Schadensersatzansprüche des Unfallgegners. Den Schaden innerhalb einer Woche melden, telefonisch oder über Online-Formulare des Versicherers.

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Schritt 5: Kaskoschaden

Innerhalb einer Woche melden. Weitere Details aus den Versicherungsverträgen entnehmen. Kaskofälle werden je nach Vertrag unterschiedlich abgewickelt.

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Schritt 6: Sachverständigen beauftragen

Beauftragen Sie einen Kraftfahrzeugsachverständigen Ihrer Wahl. Achten Sie darauf, dass es sich um ein seriöses Unternehmen handelt und der SV die nötige Qualifikation besitzt. Vermeiden Sie die Zusammenarbeit mit dem Gutachter der gegnerischen Versicherung.

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Schritt 7: Reparatur oder Abrechnung

Entscheiden Sie zwischen Reparatur des Fahrzeugs oder fiktiver Abrechnung nach Gutachten. Die Kosten für die Reparatur trägt die gegnerische Versicherung. Alternativ können Sie den Schaden auf Basis des Schadengutachtens abrechnen.

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Schritt 8: Mietwagen oder Nutzungsausfall

Für die Reparaturzeit oder bei Totalschaden können Sie einen Mietwagen nehmen. Bei fehlender Nutzung des Fahrzeugs können Sie einen Nutzungsausfall geltend machen.

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Schritt 9: Schadensregulierung Fristen

Gesetzlich gibt es keine festen Fristen. Die Regulierung dauert normalerweise 4-6 Wochen, kann aber je nach Umstand variieren. Kompetente Schadengutachten und Anwälte beschleunigen die Regulierung, während Inkompetenz Verzögerungen verursachen kann.

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Schritt 10: Autounfall im Ausland?

Es empfiehlt sich immer ein Anruf beim ZENTRALRUF der Autoversicherer unter der Rufnummer: 0800 250 2600. Sammeln Sie so viele Beweise wie möglich und dokumentieren Sie den Unfall. Falls eine Ermittlung des Schadenverursachers scheitert, können sich Geschädigte an die Verkehrsopferhilfe wenden.

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Kontaktieren Sie uns

Gerne können Sie uns über das Formular unten kontaktieren oder uns direkt telefonisch erreichen. Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer +49 (0)151-27078983. Als Ihr zuverlässiger Kfz-Gutachter in Paderborn kümmern wir uns um Ihr Anliegen und bieten Ihnen erstklassige Kraftfahrzeugbewertungen.

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