SVB Habermann GmbH
Ihr Kfz-Sachverständigenbüro in Paderborn
Devise: Sachverstand ist kein Zufall.
Nach einem Unfall, bei dem ein anderer Fahrer die Schuld trägt, wird in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers einen Kfz-Sachverständigen beauftragen, wenn der Schaden die Grenze von etwa 1.000 EUR überschreitet.
Als Geschädigter sind Sie jedoch nicht verpflichtet, den vom Versicherer beauftragten Gutachter zu akzeptieren. Sie haben das Recht, einen eigenen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl hinzuzuziehen.
Die Kosten für das Schadengutachten durch Ihren eigenen Sachverständigen werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Vorteile eines eigenen Gutachters:
Inhalte eines Schadengutachtens:
Unsere Leistungen umfassen:
Bei einem selbstverschuldeten Unfall ist es ebenfalls ratsam, einen Sachverständigen zu beauftragen.
Bitte prüfen Sie im Voraus die Vertragsbedingungen Ihrer Kaskoversicherung!
Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung deckt in der Regel Schäden bis 2.000 EUR ab. Für Schäden über diesem Betrag ist ein Schadengutachten eines Kfz-Sachverständigen erforderlich, um die Schäden gegenüber Ihrer Versicherung nachzuweisen.
Gerne können Sie uns über das Formular unten kontaktieren oder uns direkt telefonisch erreichen. Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer +49 (0)151-27078983. Als Ihr zuverlässiger Kfz-Gutachter in Paderborn kümmern wir uns um Ihr Anliegen und bieten Ihnen erstklassige Kraftfahrzeugbewertungen.
Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei Ihren Anliegen zu helfen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
Mo - Fr: 07 - 20 Uhr | Sa: 07 - 14 Uhr
Mobile: +49 (0)151-27078983
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Unser Team freut sich darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bestmöglichen Service zu bieten.