Partnerbüro der TÜV SÜD Auto Partner GmbH
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Schadengutachten

Nach einem Unfall, bei dem ein anderer Fahrer die Schuld trägt, wird in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers einen Kfz-Sachverständigen beauftragen, wenn der Schaden die Grenze von etwa 1.000 EUR überschreitet.

Als Geschädigter sind Sie jedoch nicht verpflichtet, den vom Versicherer beauftragten Gutachter zu akzeptieren. Sie haben das Recht, einen eigenen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl hinzuzuziehen.

Die Kosten für das Schadengutachten durch Ihren eigenen Sachverständigen werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Vorteile eines eigenen Gutachters:

  • Unabhängige Bewertung: Ein unabhängiges Gutachten bietet eine neutrale Bewertung des Schadens, was insbesondere bei Streitigkeiten vorteilhaft ist.
  • Dokumentation des tatsächlichen Schadens: Der Gutachter dokumentiert den Schaden präzise, sodass der Unfallverursacher seiner Verantwortung nicht entkommen kann.

Inhalte eines Schadengutachtens:

  • Technische Daten des Fahrzeugs
  • Auflistung der Sonderausstattung
  • Detaillierte Beschreibung der Schäden
  • Fotodokumentation der Schäden
  • Empfohlene Reparaturmaßnahmen und Kostenberechnung
  • Bestehende Mängel am Fahrzeug
  • Bewertung des Fahrzeugwerts vor und nach dem Unfall
  • Einschätzung der Reparaturwirtschaftlichkeit
  • Festlegung der Ausfallzeit für den Fahrzeughalter

Unsere Leistungen umfassen:

  • Ermittlung und Dokumentation von Schadenskosten
  • Entschädigungszahlung nach einem Unfall
  • Bewertung von Reparaturkosten und -werten
  • Nutzungsausfall und Einschätzung von Totalschäden
  • Technische Stellungnahme zu möglichen Kürzungen der Versicherung

Kaskofall - Ihre Rechte und Leistungen

Bei einem selbstverschuldeten Unfall ist es ebenfalls ratsam, einen Sachverständigen zu beauftragen.

Bitte prüfen Sie im Voraus die Vertragsbedingungen Ihrer Kaskoversicherung!

Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung deckt in der Regel Schäden bis 2.000 EUR ab. Für Schäden über diesem Betrag ist ein Schadengutachten eines Kfz-Sachverständigen erforderlich, um die Schäden gegenüber Ihrer Versicherung nachzuweisen.

Kontaktieren Sie uns

Gerne können Sie uns über das Formular unten kontaktieren oder uns direkt telefonisch erreichen. Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer +49 (0)151-27078983. Als Ihr zuverlässiger Kfz-Gutachter in Paderborn kümmern wir uns um Ihr Anliegen und bieten Ihnen erstklassige Kraftfahrzeugbewertungen.

Willkommen bei SVB Habermann GmbH!

Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei Ihren Anliegen zu helfen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Öffnungszeiten

Manager Photo Waldemar Habermann

Mo - Fr: 07 - 20 Uhr | Sa: 07 - 14 Uhr

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Mobile: +49 (0)151-27078983

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E-Mail: info@svbhabermann.com

Unser Team freut sich darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bestmöglichen Service zu bieten.

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