Schadengutachten

Haftpflichtfall
Nach einem fremdverschuldeten Unfall wird die gegnerische Haftpflichtversicherung einen Kfz-Sachverständigen beauftragen, sofern der entstandene Fahrzeugschaden die Grenze von ca. 750 € überschreitet.
Der Geschädigte sollte aber stets zusätzlich einen eigenen Kfz-Gutachter hinzuziehen. Die entstehenden Kosten für ein Schadengutachten durch einen Kfz-Sachverständigen des Vertrauens trägt dann ebenfalls die gegnerische Versicherung.
Der Vorteil, die Leistung eines Gutachters in Anspruch zu nehmen und ein Schadengutachten erstellen zu lassen, besteht darin, dass alle Beteiligten im Streitfall eine unabhängige Beurteilung des tatsächlich entstandenen Schadens erhalten.
Auf diese Weise wird der Geschädigte keine falschen Angaben zu Mängeln machen können, die das Fahrzeug bereits vor dem Unfall aufwies.
Andererseits wird der Unfallverursacher sich seiner Schuld nicht entziehen können, da der Gutachter ganz genau überprüft, welcher Sachschaden und in welchem Umfang durch diesen Unfall entstanden ist.
Haftpflichtfall

Nach einem fremdverschuldeten Unfall wird die gegnerische Haftpflichtversicherung einen Kfz-Sachverständigen beauftragen, sofern der entstandene Fahrzeugschaden die Grenze von ca. 750 € überschreitet.
Der Geschädigte sollte aber stets zusätzlich einen eigenen Kfz-Gutachter hinzuziehen. Die entstehenden Kosten für ein Schadengutachten durch einen Kfz-Sachverständigen des Vertrauens trägt dann ebenfalls die gegnerische Versicherung.
Der Vorteil, die Leistung eines Gutachters in Anspruch zu nehmen und ein Schadengutachten erstellen zu lassen, besteht darin, dass alle Beteiligten im Streitfall eine unabhängige Beurteilung des tatsächlich entstandenen Schadens erhalten.
Auf diese Weise wird der Geschädigte keine falschen Angaben zu Mängeln machen können, die das Fahrzeug bereits vor dem Unfall aufwies.
Andererseits wird der Unfallverursacher sich seiner Schuld nicht entziehen können, da der Gutachter ganz genau überprüft, welcher Sachschaden und in welchem Umfang durch diesen Unfall entstanden ist.
Kaskofall
Die Beauftragung eines Sachverständigen im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls ist ebenfalls zu empfehlen.
Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld über die Vertragsbedingungen Ihrer Kaskoversicherung!
Wenn Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, wird diese einen Schaden bis 2.000 Euro meist sofort bezahlen. Sie werden jedoch die Schäden durch eine Kfz-Werkstatt und Fotografien nachweisen und dokumentieren müssen.
Summen für Schäden, die den genannten Betrag übersteigen, verlangen aber ein Schadengutachten eines Sachverständigen.

Kaskofall

Die Beauftragung eines Sachverständigen im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls ist ebenfalls zu empfehlen.
Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld über die Vertragsbedingungen Ihrer Kaskoversicherung!
Wenn Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, wird diese einen Schaden bis 2.000 Euro meist sofort bezahlen. Sie werden jedoch die Schäden durch eine Kfz-Werkstatt und Fotografien nachweisen und dokumentieren müssen.
Summen für Schäden, die den genannten Betrag übersteigen, verlangen aber ein Schadengutachten eines Sachverständigen.

Bestandteile eines Schadengutachtens
- Angabe der technischen Daten des Kraftfahrzeuges
- Auflistung der Sonderausstattung
- Detaillierte Erläuterung der verursachten Schäden
- Dokumentation der Schäden durch Fotografien
- Vorgabe und Erklärung der Reparaturmaßnahmen
- Berechnung der voraussichtlichen Reparaturausgaben
- Angabe der ungefähren Dauer der Instandsetzung
- Beschreibung von bereits vorhandenen Mängeln am Fahrzeug
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges vor dem Unfall (siehe Wertgutachten)
- Kalkulation der unfallbedingten Wertminderung
- Ermittlung des Fahrzeugwertes nach dem Unfall (siehe Wertgutachten)
- Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur (Prüfung, ob ein technischer oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt)
- Bestimmung der unfallbedingten Ausfallzeit für den Fahrzeughalter
Bestandteile eines Schadengutachtens
- Angabe der technischen Daten des Kraftfahrzeuges
- Auflistung der Sonderausstattung
- Detaillierte Erläuterung der verursachten Schäden
- Dokumentation der Schäden durch Fotografien
- Vorgabe und Erklärung der Reparaturmaßnahmen
- Berechnung der voraussichtlichen Reparaturausgaben
- Angabe der ungefähren Dauer der Instandsetzung
- Beschreibung von bereits vorhandenen Mängeln am Fahrzeug
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges vor dem Unfall (siehe Wertgutachten)
- Kalkulation der unfallbedingten Wertminderung
- Ermittlung des Fahrzeugwertes nach dem Unfall (siehe Wertgutachten)
- Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur (Prüfung, ob ein technischer oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt)
- Bestimmung der unfallbedingten Ausfallzeit für den Fahrzeughalter
Entschädigungszahlung nach einem Unfall
Im Falle eines Totalschadens ist die Erstellung eines Wertgutachtens unabdingbar, weil sowohl der Restwert als auch der Wiederbeschaffungswert eine wichtige Rolle für die Berechnung der Entschädigungssumme spielen.
Unter dem Begriff Wiederbeschaffungswert ist der Preis zu verstehen, den der Geschädigte ausgeben muss, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug für seinen Unfallwagen zu erwerben.
Daraufhin wird vom Gutachter der Restwert ermittelt, zu dem der Unfallwagen noch zum Verkauf angeboten werden kann.
Sobald der Restwert festgesetzt wurde, muss der Geschädigte das Fahrzeug verkaufen. Beim Verkauf darf die erzielte Preissumme den zuvor ermittelten Restwert nicht unterschreiten.
Wird sie jedoch überschritten, muss die Versicherung des Unfallgegners darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Der erzielte Restwert wird schließlich vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Die daraus resultierende Differenz wird dem Geschädigten dann als Entschädigungszahlung überwiesen.
Im Falle eines Totalschadens ist die Erstellung eines Wertgutachtens unabdingbar, weil sowohl der Restwert als auch der Wiederbeschaffungswert eine wichtige Rolle für die Berechnung der Entschädigungssumme spielen.
Unter dem Begriff Wiederbeschaffungswert ist der Preis zu verstehen, den der Geschädigte ausgeben muss, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug für seinen Unfallwagen zu erwerben.
Daraufhin wird vom Gutachter der Restwert ermittelt, zu dem das Unfallwagen noch zum Verkauf angeboten werden kann.
Sobald der Restwert festgesetzt wurde, muss der Geschädigte das Fahrzeug verkaufen. Beim Verkauf darf die erzielte Preissumme den zuvor ermittelten Restwert nicht unterschreiten.
Wird sie jedoch überschritten, muss die Versicherung des Unfallgegners darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Der erzielte Restwert wird schließlich vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Die daraus resultierende Differenz wird dem Geschädigten dann als Entschädigungszahlung überwiesen.

Entschädigungszahlung nach einem Unfall

Im Falle eines Totalschadens ist die Erstellung eines Wertgutachtens unabdingbar, weil sowohl der Restwert als auch der Wiederbeschaffungswert eine wichtige Rolle für die Berechnung der Entschädigungssumme spielen.
Unter dem Begriff Wiederbeschaffungswert ist der Preis zu verstehen, den der Geschädigte ausgeben muss, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug für seinen Unfallwagen zu erwerben.
Daraufhin wird vom Gutachter der Restwert ermittelt, zu dem der Unfallwagen noch zum Verkauf angeboten werden kann.
Sobald der Restwert festgesetzt wurde, muss der Geschädigte das Fahrzeug verkaufen. Beim Verkauf darf die erzielte Preissumme den zuvor ermittelten Restwert nicht unterschreiten.
Wird sie jedoch überschritten, muss die Versicherung des Unfallgegners darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Der erzielte Restwert wird schließlich vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Die daraus resultierende Differenz wird dem Geschädigten dann als Entschädigungszahlung überwiesen.
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SVB Habermann GmbH
Kfz-Sachverständige
für NRW und Umgebung
- Fölsener Weg 25, 33100 Paderborn
- 01512 7078983
- info@svb-habermann.de
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