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Unsere Leistungen

Was können wir für Sie tun?

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und fragen sich:

Wann wird nach einem Unfall ein  Schadengutachten notwendig?

Bei einer Schadenhöhe von unter 750,- EUR genügt ein Kostenvoranschlag. Übersteigt die Schadenhöhe diesen Wert, sollten Sie ein professionelles Gutachten in Auftrag geben. In der Regel kann aber nur ein Fachmann in jedem Einzelfall einschätzen, ob es sich nur um einen Bagatellschaden handelt oder nicht, denn oft ist die tatsächliche Schadenhöhe nicht gleich offensichtlich zu erkennen. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne. 

Was wir von Ihnen benötigen?

  • Termin für die Schadenaufnahme
  • Unterlagen für die Bearbeitung:
    • Auftragsbestätigung (unterschriebener Auftrag, Abtretung)
    • Unfallbericht von der Polizei (wenn vorhanden)
    • Fahrzeugschein
    • Gegnerisches Kennzeichen (wenn kein Unfallbericht vorhanden)
    • vorhandene Fotos vom Unfallort und dem Fahrzeug des Unfallgegners
  • Ihre E-Mail-Adresse für den Versand des Gutachtens und zur Weiterleitung an den Rechtsanwalt zwecks Kommunikation mit Ihnen.
Erstellung von Wertgutachten

Außer im Schadenfall kann die Erstellung einer Bewertung eines Fahrzeuges z. B. beim Gebrauchtwagenkauf oder bei der Rückgabe eines Leasing-Fahrzeuges erforderlich werden.

In diesem Bereich bieten wir Ihnen folgenden Service an:

  • Bewertung durch detaillierte Untersuchung und schriftliche Erfassung der Fahrzeugeigenschaften (z. B. Alter, Laufleistung, Sonderausstattung, technischer Zustand, Lackzustand, Unfallfreiheit/Vorschäden etc.)
  • Restwertermittlung
  • Erstellung von Oldtimer/Youngtimer-Gutachten
  • Wertermittlung von Leasing-Rückläufern
Gebrauchtwagen-Überprüfung

Anhand bestimmter Kriterien und mithilfe spezieller Geräte überprüfen wir den Zustand des Gebrauchtfahrzeuges, welches Sie zu erwerben beabsichtigen.

Unterstützung vor Gericht

Im Gegensatz zu Kostenvoranschlägen einer Kfz-Werkstatt, sind erstellte Gutachten eines sachkundigen Kfz-Sachverständigen immer rechtskräftig und berücksichtigen sowohl die Wertminderung eines Fahrzeuges als auch seinen Wiederbeschaffungswert.

Bei Streitfällen vor Gericht bieten wir unseren Kunden aus Paderborn, Bielefeld und Umgebung ebenfalls gern unsere fachliche Unterstützung in Form eines unparteiischen und unabhängigen Expertenwissens an.

SVB Habermann GmbH Gutachten im Schadenfall

Ihr Recht auf einen Anwalt

 

Im Schadenfall, den Sie nicht verursacht haben, haben Sie das Recht, den Rechtsanwalt für Verkehrsrecht selbst zu bestimmen. Die für die von ihm erbrachten Leistungen entstandenen Kosten muss, genauso wie die Kosten für das Gutachten, der gegnerische Versicherer für Sie übernehmen.

Wenn Sie für Verkehrsangelegenheiten keinen Rechtsanwalt des Vertrauens haben, leiten wir Ihren Schadenfall sehr gern an einen der Anwälte weiter, mit denen wir schon lange zusammenarbeiten und für die sowohl eine zügige Bearbeitung des Schadenfalls sowie die Zufriedenheit ihrer Mandanten von großer Bedeutung sind.

Unsere Rechtsanwälte werden Sie über die Fortschritte in Ihrem Schadenfall informieren und in einem Streitfall mit Ihnen alle notwendigen Schritte besprechen.

Kontaktieren Sie uns noch heute!

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